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Mittwoch, 14.09.2005

Wohngebäudeversicherung, Gebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung, Versicherungsvergleich im Internet

Versicherte Kosten

Die Haftung für versicherte Kosten ergänzt und vervollständigt den Versicherungsschutz für versicherte Sachen in der Wohngebäudeversicherung. Damit werden (nach § 2 VGB 2001) ohne zusätzliche Vereinbarungen Kosten versichert, die neben den Schäden an versicherten Sachen ebenfalls einen erheblichen Schaden für den Versicherten darstellen würden. Dazu zählen Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten. Teilweise gelten dabei auch Entschädigungsgrenzen. Nicht versichert sind Leistungen der Feuerwehren oder anderer Hilfeleister, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

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Wohngebaeudeversicherung, Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, Nebengebäuden und Garagen ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Rohrbruch, Frost sowie Sturm und Hagel entstehen.